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Stand: 20/09/2024
Naturschutzgebiet Bromberg-Rosengarten
Das Naturschutzgebiet Bromberg-Rosengarten ist ein bemerkenswertes geologisches Kleinod und ein artenreiches Entwicklungsfeld der Natur. Es repräsentiert einen kleinräumigen Lebensraum des mittleren Maintals mit seiner typischen Vielfalt an Wärme liebenden Pflanzen- und Tierarten. Das Gebiet ist seit 1985 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und somit das älteste Naturschutzgebiet der Stadt. Es wurde am 2. September 1981 mit 31 Hektar unter Schutz gestellt und am 1. Februar 2000 auf die heutige Größe erweitert
Im NSG gibt es keine befestigten Wege, sondern nur Trampelpfade, die auch leider von Mountainbiker benutzt werden, was absolut verboten ist.
Ansonsten gibt es Natur pur und sagenhafte Ausblicke auf das Maintal bei Randersacker.
Müll mitnehmen, auf dem Trampelpfaden bleiben, ruhig verhalten und Köter an die Leine müssten eine Selbstverständlichkeit sein!
Hier gelten die gleichen Regeln wie beim Betreten von Landschaft- und Naturschutzgebieten!
Im Naturschutzgebiet Bromberg-Rosengarten sind Aktivitäten erlaubt, die die Natur nicht stören. Hier sind einige Beispiele:
Wandern: Das Gebiet ist ideal für ruhige Spaziergänge und Wanderungen, um die natürliche Schönheit und Vielfalt der Flora und Fauna zu geniessen.
Naturbeobachtung: Mit seiner Vielfalt an wärmeliebenden Pflanzen- und Tierarten ist das Gebiet ein hervorragender Ort für Naturbeobachtungen.
Fotografie: Natur- und Landschaftsfotografie sind beliebte Aktivitäten, solange sie die Tier- und Pflanzenwelt nicht stören.
Umweltbildung: Das Naturschutzgebiet ist Teil des Naturlehrpfads Würzburg mit acht Schautafeln und bietet daher Möglichkeiten zur Umweltbildung.
Bitte beachten Sie, dass alle Aktivitäten die Tier- und Pflanzenwelt nicht stören sollten und Sie die Regeln des Naturschutzes befolgen müssen. Es ist immer ratsam, sich vor dem Besuch über die spezifischen Regeln und Vorschriften des Naturschutzgebiets zu informieren
Dieser Text wurde mit Zuhilfenahme der KI generiert!
Was fürAktivitäten sind im NSG erlaubt